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   VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 10 L 2041/04   

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https://dejure.org/2004,33025
VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 10 L 2041/04 (https://dejure.org/2004,33025)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 16.11.2004 - 10 L 2041/04 (https://dejure.org/2004,33025)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 16. November 2004 - 10 L 2041/04 (https://dejure.org/2004,33025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine abfallrechtliche Ordnungsverfügung mit zwangsvollstreckungsrechtlicher Androhung einer Ersatzvornahme bezüglich der Heranziehung zur Entsorgung der auf einem Grundstück abgelagerten Altreifen; Ausgestaltung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02

    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 10 L 2041/04
    An dem im Rahmen des § 3 Abs. 6 KrW-/AbfG erforderlichen Mindestmaß an tatsächlicher Sachherrschaft fehlt es nur dann, wenn das Grundstück aufgrund von gesetzlichen Betretungsrechten der Allgemeinheit nicht dem Zugriff oder Zutritt Dritter entzogen werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2003 -7 C 15.02-, BayVBl. 04, 151; Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, Kommentar 2. Auflage 2003, § 3 Rn 58, wofür hier kein Anhalt besteht.
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 10.92

    Abfallbeseitigung - Altanlage - Altreifen - Abfallbegriff - Bestandsschutz -

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 10 L 2041/04
    Sie fallen unter die Abfallgruppe Q 14 des Anhangs I. des KrW- /AbfG und stellen sowohl Abfall im objektiven Sinne gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 4 KrW-/AbfG, vgl. zum objektiven Abfallbegriff hinsichtlich Altreifen im einzelnen BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 -7 C 10/92-, NVwZ 1993, 990 (991), als auch Abfall im subjektiven Sinne gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 KrW-/AbfG dar, wie bereits die von der Antragstellerin im Widerspruchsschreiben vom 13. September 2004 bekundete Bereitschaft, die Altreifen selbst durch ein Entsorgungsunternehmen beseitigen zu lassen, belegt.
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